Allgemeine Geschäftsbedingungen für CallbyCall Kundinnen und -Kunden
1. ANWENDUNGSBEREICH UND äNDERUNGEN
1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die CallbyCall-Kundschaft. Bezugsbedingungen der Kundschaft haben keine Geltung.
1.2 änderungen: MyTel GmbH ist berechtigt, diese AGB's, die Preislisten oder die Art und den Umfang der Dienste zu ändern. änderungen nach Ziffer 5.3 bleiben vorbehalten.
2. BEGINN, GüLTIGKEIT UND KüNDIGUNG
2.1 Beginn und Gültigkeit der AGB's: Diese AGB's treten mit der Vorausbezahlung durch die Kundschaft in Kraft und gelten unbefristet, respektive bis zum Ersetzen durch neue AGB's. Die MyTel GmbH kann diese jederzeit ändern. Sie werden auf der Internet-Site www.mytel.ch abrufbar. Ohne Widerspruch der Kundschaft innerhalb von 10 Tagen seit Publikation der AGB's im Internet gelten diese durch die Kundschaft als akzeptiert.
2.2 Die Dienstleistungen der MyTel GmbH können durch beide Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden.
3. PREISFESTLEGUNG, VORAUSZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, SICHERHEIT
3.1 Preisfestlegung, Rechnungsstellung: Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der MyTel GmbH. Diese und den aktuellen Kontostand der Kundschaft kann die Kundschaft jederzeit auf der Internet-Site www.mytel.ch einsehen.
3.2 Vorauszahlung: Die Kundschaft kann die Dienstleistungen der MyTel GmbH in Anspruch nehmen im Moment, da ein Mindestbetrag von Fr. 50 auf das Konto der MyTel GmbH eingegangen ist. Die Vorauszahlung erfolgt entweder mittels überweisung des gewünschten Betrages via Einzahlungsschein oder via Kreditkarte. Auf Wunsch kann jederzeit das Konto nach Verrechnung der bisher bezogenen Leistungen aufgelöst und der Restbetrag auf ein von der Kundschaft genanntes Konto überwiesen werden.
3.3 Gutschriften und Nachbelastungen: Sind Preise nicht oder falsch der Kundschaft belastet worden, so fordert die MyTel GmbH den Fehlbetrag nach beziehungsweise erteilt der Kundschaft eine entsprechende Gutschrift auf ihrem Konto. Zinsen werden weder belastet noch gutgeschrieben. Keine Gutschrift erfolgt bei Genehmigung der Kontoabbuchung gemäss Ziffer 4.2
3.4 Verbot der Verrechnung und der Abtretung durch der Kundschaft: Die Kundschaft ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihr gegenüber der MyTel GmbH zustehen, abzutreten oder mit Forderungen der MyTel GmbH zu verrechnen.
3.5 Vorauszahlung via Kreditkarte: Sobald die Kundschaft die Dienste der MyTel GmbH beansprucht, wird die Kundschaft zahlungspflichtig. Sie kann allerdings gemäss Ziffer 3.2 hievor jederzeit die Auflösung des Kontos verlangen. Die MyTel GmbH garantiert, dass sie den Sicherheitsstandards bei der Datenübermittlung grösste Aufmerksamkeit widmet. Die MyTel GmbH wahrt das Fernmeldegeheimnis und schützt die persönlichen Daten des Karteninhabers respektive der Karteninhaberin. Sie nutzt die Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetzesvorschriften. Die MyTel GmbH darf die Daten der Kundschaft im In- und Ausland bearbeiten oder durch Dritte bearbeiten lassen unter überbindung der vorerwähnten Geheimhaltungsauflagen.
4. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEIT DER KUNDSCHAFT
4.1 Vorauszahlung: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der MyTel GmbH ist das Leisten einer Vorauszahlung im Mindestbetrag von Fr. 50.-
4.2 Prüfung und Beanstandung der Rechnungen online: Die Kundschaft kann die sie betreffenden Abrechnungen der MyTel GmbH jederzeit online einsehen und überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich oder per Telefax und mit einer Begründung zu melden. Erfolgt keine, eine verspätete oder nicht dieser Ziffer entsprechende Beanstandung, so gilt die Rechnung als genehmigt.
4.3 Gesetzmässige Benutzung: Die Kundschaft ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die von MyTel GmbH zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu gesetzwidrigen Zwecken benutzt werden. Für das Recht zur Sperrung der Dienste gilt Ziffer 5.3.
4.4 Sicherstellung der Zulässigkeit einer detaillierten Abrechnung: Die Kundschaft ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sie die Befugnis hat, detaillierte Informationen für die Benutzung der bestellten Dienste zu erhalten.
5. DIENSTLEISTUNGEN DER MYTEL GMBH
5.1 Verfügbarkeit und Nutzung der Dienste: Die MyTel GmbH verpflichtet sich, die Dienste entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung zu erbringen. Vorbehalten bleiben betriebsnotwendige Unterbrechungen nach Ziffer 5.2 und die Sperrung der Dienste nach Ziffer 5.3.
5.2 Betriebsnotwendige Unterbrechungen: Die MyTel GmbH behält sich vor, betriebsnotwendige Messungen und Netzumbauten, Geräteerweiterungen, periodische kurze Funktionstests und ähnliche Arbeiten durchzuführen und zu diesem Zweck die Leitungen und ihre Dienste kurzzeitig zu unterbrechen.
5.3 Anpassung der Dienstleistungen: Die MyTel GmbH ist berechtigt, die Dienste nach ihrem freien Ermessen zu sperren, solange das Konto der Kundschaft nicht mehr mit einer Vorauszahlung gedeckt ist oder wenn die Dienste zu gesetzwidrigen Zwecken benutzt werden. Der Kundschaft entstehen aus einer Sperrung keine Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Verweigerung oder Rückforderung von Zahlungen oder auf sonstige Leistungen. Die MyTel GmbH behält sich ausdrücklich vor, auch in anderen begründeten Fällen die Dienste zu sperren.
6. HAFTUNG DER MYTEL GMBH
Die MyTel GmbH haftet gegenüber der Kundschaft wegen Vertragsverletzungen und wegen damit einhergehender unerlaubter Handlungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für indirekte Folge- und Drittschäden sowie entgangenen Gewinn übernimmt die MyTel GmbH keine Haftung. Für ihre Hilfspersonen haftet die MyTel GmbH nur, wenn diese einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
7. AUFSCHALTUNG DES DIENSTES
Die MyTel GmbH schaltet den Dienst auf nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang der Vorauszahlung auf das Konto der MyTel GmbH oder im Moment der Zahlung durch eine Kreditkarte. Die Nichteinhaltung des angegebenen Terminwunsches für das Aufschalten führt weder zum Verzug noch zu einer Haftung der MyTel GmbH.
8. GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt Zug als ausschliesslicher Gerichtsstand. Der MyTel GmbH steht aber das Recht zu, das am Domizil oder Aufenthaltsort der Call-by-Call-Kundschaft zuständige Gericht anzurufen. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.